Verschiebung des Versicherungsbeginns

 

Kann ich den Versicherungsbeginn verschieben? Was ist wenn das Visum abgelehnt wird, ist eine Stornierung der Versicherung möglich und wenn ja, wie?

 

Sollte sich der Einreisetermin der versicherten Person(en) verschieben, kann vor dem ursprünglich gewählten Versicherungsbeginn eine Beginnverlegung durchgeführt werden (Schriftlich per Post oder Email). Sie können also auch die Versicherung beantragen, wenn der genaue Einreisetermin noch nicht feststeht, dafür tragen Sie einen ungefähren Einreisetermin ein. Ist eine Einreise nicht möglich (z.B. Ablehnung des Visums), kann der Vertrag schriftlich storniert werden.

Falls die Aufenthaltsdauer kürzer ist als im Versicherungsantrag angegeben, ist eine vorzeitige Kündigung möglich. Wählen Sie im Menü auf der linken Seite "AVB" (und anschliessend dann §6 Ende des Versicherungsschutzes) um sich zum Thema Kündigung zu informieren.

 


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