Verschiebung des Versicherungsbeginns
Kann ich den Versicherungsbeginn verschieben? Was ist wenn das Visum abgelehnt wird, ist eine Stornierung der Versicherung möglich und wenn ja, wie?
Sollte sich der Einreisetermin der versicherten Person(en) verschieben, kann vor dem ursprünglich gewählten Versicherungsbeginn eine Beginnverlegung durchgeführt werden (Schriftlich per Post oder Email). Sie können also auch die Versicherung beantragen, wenn der genaue Einreisetermin noch nicht feststeht, dafür tragen Sie einen ungefähren Einreisetermin ein. Ist eine Einreise nicht möglich (z.B. Ablehnung des Visums), kann der Vertrag schriftlich storniert werden.
Falls die Aufenthaltsdauer kürzer ist als im Versicherungsantrag angegeben, ist eine vorzeitige Kündigung unter folgenden Bedingungen möglich:
Verträge mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten können durch den Versicherungsnehmer oder Versicherer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Als Versicherungsjahr gilt dabei ein Zeitraum von jeweils 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. Den genauen Wortlaut der Kündigungs-Bedingungen entnehmen Sie bitte den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) - Klicken Sie dafür auf den Link "AVB" links im Menü (und anschliessend auf §15 Kündigung).